Erkennen
Erkennen
der Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften und Compliance-Richtlinien durch ein Zollaudit.
Verstehen
Verstehen
Wir sorgen für ein Verständnis der erkannten Schwachstellen in Ihren Außenhandelsprozessen.
Verändern
Verändern
Wir sorgen für die Entwicklung und Einführung neuer Prozesse.
Lenken
Lenken
Wir befähigen Sie zur Steuerung der modifizierten Prozesse.
Wer sind wir:
Joachim Köhler zollconsult® Zoll- und Außenwirtschaftsberatung ist eine Unternehmensberatung für Wirtschaftsbeteiligte in Deutschland.
In 2014 wurden wir von der deutschen Zollverwaltung (Zoll) AEOF zertifiziert und in 2017 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als qualifizierter Berater unter der Nummer 134205 registriert.
Mit der Marke zollconsult® Zoll- und Außenwirtschaftsberatung sind wir ein exzellenter Anbieter von Compliance Lösungen, wir zeichnen verantwortlich für vertrauliche Kommunikation und leben Empathie für unsere Kunden und Partner. Wir dienen unseren Kunden mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Wir verstehen und wissen, dass wir mit sehr sensiblen Informationen und Dokumenten arbeiten, deshalb verschlüsseln wir alle Kundendaten mit Verschlüsselungsstandard AES-256 (Advanced Encryption Standard). Diese Kundendaten sind nur autorisiertem Personal zugänglich.
Wie helfen wir:
Hier erhalten Sie Beratung und begleitenden, integrativen Wissenstransfer in Zoll, Außenwirtschaft und Logistik.
Die Zollberatung beginnt mit einem Zollaudit der Prozesse in den Betrieben unserer Kunden. Mit Methoden der Systemanalyse, sorgen wir für die Identifikation von Risiken.
Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Kunden stabile Prozesse und ein internes und externes Informationssystem, sowie die Steuerung und Kontrolle einer exzellenten Ablauforganisation.
Wir qualifizieren unsere Kunden zum „Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung (Art. 166 UZK) Ausfuhr”, „ermächtigter Ausführer”, „registierter Ausführer”, zum Erhalt von „Bewilligungen sonstiger Zollverfahren”, sowie zum zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO C, AEO S, AEO F (Authorised Economic Operator).
Unsere Angebote helfen allen Wirtschaftsbeteiligten, die sich mit einem Problem an uns wenden, um sie bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen.
Unser Angebot:
Zollaudit
Organisationsberatung
Wissenstransfer
Aktuelle Projekte:
Zoll-Blog:
NEU: Ausfuhrliste !!!
Die am 23. Juli 2024 in Kraft getretene Ausfuhrliste bestimmt als Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter [...]
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1992 der Kommission vom 16. Juli 2024 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Oberbekleidung: Das Kleidungsstück ist so gestaltet, dass es zur Aufrichtung des Rückens beiträgt, indem es eine aufrechte Körperhaltung des Trägers unterstützt. HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: [...]
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Kenia
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, tritt am 1. Juli 2024 in Kraft Links: EUR-Lex - 22024A01648 - EN - EUR-Lex (europa.eu) EUR-Lex - [...]
Indexverzeichnis: