Erkennen
Erkennen
der Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften und Compliance-Richtlinien durch ein Zollaudit.
Verstehen
Verstehen
Wir sorgen für ein Verständnis der erkannten Schwachstellen in Ihren Außenhandelsprozessen.
Verändern
Verändern
Wir sorgen für die Entwicklung und Einführung neuer Prozesse.
Integrieren
Integrieren
Wir helfen beim Intergieren der modifizierten Prozesse.
Wer sind wir:
Joachim Köhler zollconsult® Zoll- und Außenwirtschaftsberatung ist eine Unternehmensberatung für Wirtschaftsbeteiligte in Deutschland.
In 2014 wurden wir von der deutschen Zollverwaltung (Zoll) AEOF zertifiziert und in 2017 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als qualifizierter Berater unter der Nummer 134205 registriert.
Mit der Marke zollconsult® Zoll- und Außenwirtschaftsberatung sind wir ein exzellenter Anbieter von Compliance Lösungen, wir zeichnen verantwortlich für vertrauliche Kommunikation und leben Empathie für unsere Kunden und Partner. Wir dienen unseren Kunden mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Wir verstehen und wissen, dass wir mit sehr sensiblen Informationen und Dokumenten arbeiten, deshalb verschlüsseln wir alle Kundendaten mit Verschlüsselungsstandard AES-256 (Advanced Encryption Standard). Diese Kundendaten sind nur autorisiertem Personal zugänglich.
Wie helfen wir:
Hier erhalten Sie Organisationsberatung und integrativen Wissenstransfer in Zoll, Außenwirtschaft und Logistik.
Unsere Angebote helfen allen Wirtschaftsbeteiligten, die sich mit einem Problem an uns wenden, um sie bei der Suche nach Lösungen zu unterstützen.
(1) Es beginnt mit einem Audit der Prozesse in den Betrieben unserer Kunden. Mit Methoden der Systemanalyse, helfen wir beim Erkennen von Risiken und dem Verstehen des Handlungsbedarfs.
(2) Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Kunden stabile Prozesse, ein internes und externes Informationssystem, sowie die Steuerung und Kontrolle einer exzellenten Aufbau- und Ablauforganisation.
(3) Wir qualifizieren unsere Kunden zum „Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung Ausfuhr SDE”, „ermächtigter Ausführer”, „Registierter Ausführer”, „Bewilligungen sonstiger Zollverfahren”, sowie zum zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, AEO C, AEO S, AEO F (Authorised Economic Operator).
(4) Begleitendes Training Ihrer beauftragten Mitarbeiter*innen.
Unser Angebot:
Zollaudit
Organisationsberatung
Wissenstransfer
Aktuelle Projekte:
Zoll-Blog:
Zoll online > Neue Homepage
Der neue Internetauftritt des Zoll jetzt auch in English verfügbar. Link dorthin: Zoll online - Startseite
Neue Strafvorschriften im Außenwirtschaftsrecht
Das BMWK hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vorgelegt. Dieser wurde vom Bundeskabinett in der 116. Sitzung am 9.10.2024 verabschiedet und [...]
Intrastat – neue Meldeschwellen
Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen [...]
Indexverzeichnis: