Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 01.01.2025 über den Verordnungsweg anzuheben.

Im Einzelnen werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Millionen Euro erhöht.

Quelle: BMWK – Bundestag macht Weg für verschiedene Wirtschaftsvorhaben frei: Bürokratieentlastung und Unterstützung des Mittelstands