Einige Tage nach dem Inkrafttreten des 12. Sanktionspaketes im Zusammenhang mit dem Russland-Embargo der EU nach der VO 833/2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Hinweispapier zur Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Link: BMWK – Sanktionsumgehung

Sanktionsrechtliche Exportverbote im Güterbereich zielen darauf ab, sanktionierten Staaten den Zugang zu den sanktionierten Waren zu verwehren. Dies gilt bei allen EU-Sanktionen, ist derzeit allerdings insbesondere akut für technische Güter, die Russlands Fähigkeit zur Fortsetzung des illegalen Angriffskrieges gegen die Ukraine stärken können. Handelsdaten deuten darauf hin, dass sanktionierte Güter in erheblichem Maß aus der EU und damit auch aus Deutschland in bestimmte Drittländer ausgeführt und von dort nach Russland weiter exportiert werden. Die Wirksamkeit der Sanktionen hängt unter anderem davon ab …