Neue Übergangsregeln ab dem 1. Januar 2025
Am 12. Dezember 2024 wurde der Beschluss Nr. 2/2024 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/2023 angenommen,
welcher neue Übergangsregeln für die Anwendung des Regionalen Übereinkommens (RÜ) im Pan-Europa-Mittelmeer (PEM) – Raum vorsieht.
Quelle Link: Zoll online – Warenursprung und Präferenzen – Regionales Übereinkommen