Zum 1. September 2025 wird die Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System aktualisiert.
Zur besseren Steuerung und gezielten Zuordnung Ihres Antrags im Rahmen des Antragsverfahrens werden nunmehr folgende ergänzende Angaben abgefragt:
- Warenverzeichnisnummer
- Kenntnis über Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Verordnung 2021/821 oder einer Embargo-Verordnung der EU
- Anlass der Antragstellung bei Nullbescheiden
Quelle: BAFA – Ausfuhrkontrolle – Aktualisierung der Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System