Das Merkblatt ersetzt zum 1. Januar 2026 das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen
– Ausgabe 2025“
Vorbemerkung zur Ausgabe 2026:
Der Titel II Abschnitt II Kapitel 1 zu den Förmlichkeiten im Versandverfahren wurde in
Gänze überarbeitet. Es wurde daher darauf verzichtet, vorgenommene Änderungen
dort kursiv zu kennzeichnen.
Bis zur Bekanntgabe des überarbeiteten UZK-IA kann für das Versandverfahren im
Betriebskontinuitätsverfahren sowie im Reiseverkehr alternativ zum Versandbegleitdokument weiterhin das Einheitspapier verwendet werden. Die Vorgaben zur Verwendung des Einheitspapiers im Versandverfahren sind der Ausgabe 2024 dieses Merkblatts (E-VSF N 01/2024 Nr. 1) zu entnehmen.
Quelle: Zoll online – Startseite – Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen