Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 vom 8. September 2025 den Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 (EU–Dual-Use–VO) neu gefasst.
Diese Delegierte Verordnung ist am 15. November 2025 in Kraft getreten.
Im Rahmen dieses Updates, wurde Anhang I der EU–Dual-Use–VO um neue Güter erweitert und die Parameter bestehender Güterlistennummern an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
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Quelle: BAFA – Ausfuhrkontrolle – Aktualisierung des Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung