Güterhändler stehen vor weiteren Anforderungen bei der Prüfung von Geschäftspartnern und Beteiligungsstrukturen.

Das deutsche Geldwäschegesetz gibt es vor: Bei Geschäftsbeziehung mit Unternehmen haben Verpflichtete den bzw. die sogenannten „Wirtschaftlich Berechtigten“ (englisch: UBOs – Ultimate Beneficial Owners) zu ermitteln.

Weitere Informationen:

Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter | rp-gießen.hessen.de

Transparenzregister