Bei der Zentralen Zollabwicklung fallen der Ort der Anmeldung und der Ort der Gestellung mitgliedstaatübergreifend auseinander. Für die Inanspruchnahme dieser Vereinfachung wird eine förmliche Bewilligung des zuständigen Hauptzollamts benötigt.
Mit dem ATLAS-Release 10.2 stehen in Deutschland seit dem 28. Februar 2026 erstmals auch für den Import die notwendigen technischen Voraussetzungen zur Verfügung, um die Zentrale Zollabwicklung praktisch umzusetzen.
Quellenangabe: Zoll online – Zentrale Zollabwicklung (UZK-aktualisiert)