ATLAS – Info 0034/20 Einleitung des Nachforschungsverfahrens NEU !!!

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat am 27. April 2020 per Newsletter über ein neues ATLAS-Release informiert. Der Zeitraum für die Einleitung des Nachforschungsverfahrens (Follow Up) bei Ausfuhrvorgängen wird von ursprünglich 90 auf 300 Tage verlängert. Diese Regelung gilt für Ausfuhrvorgänge seit dem 24. April 2020 bis auf Weiteres.

Einleitung des Nachforschungsverfahrens

Mit dem neuen ATLAS-Release wird der Zeitraum für die Einleitung des Nachforschungsverfahrens bei Ausfuhrvorgängen von ursprünglich 90 auf 300 Tage verlängert. Mit Ablauf des 360. Tages wird der Ausfuhrvorgang automatisiert für ungültig erklärt, wenn kein gültiger Alternativnachweis vorgelegt wird.

Der Teilnehmer selbst hat die Option das Nachforschungsersuchen nach bereits 70 Tagen einzuleiten, besteht unberührt weiterhin. Für Vorgänge vor dem 24. April 2020 gelten die alten Regelungen mit der 90-Tages-Frist.