Die am 23. Juli 2024 in Kraft getretene Ausfuhrliste bestimmt als Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter und ist in zwei Teile unterteilt.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Die aktuelle amtliche Fassung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesetzblatt als Anlage 1 zur Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 17. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 243 vom 22.07.2024).
Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 22. Juli 2024