Neunzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Am 24. Dezember 2022 wurde die deutsche Ausfuhrliste aktualisiert.
Die Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter und ist in zwei Teile unterteilt: Teil I Abschnitt A und B sowie Teil II.
Teil I Abschnitt A und B der Ausfuhrliste benennt die Güter (Waren, Software und Technologien), für die die Beschränkungen der AWV gelten. Teil II der Ausfuhrliste nennt die Waren pflanzlichen Ursprungs, auf die sich die in § 10 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen.
Daneben können sich Ausfuhrbeschränkungen ergeben aus
- der Anti-Folter-Verordnung
- Embargoverordnungen (z. B. Iran, Nordkorea oder Russland)
- der Feuerwaffenverordnung
- der Verwendung (z. B. im Zusammengang mit konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen)
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