Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/996 vom 23. Februar 2023 den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 26. Mai 2023 in Kraft getreten.

Informationen unter: BAFA – Startseite   

unter „Die Güterlisten im Detail / Anhänge EU-Dual-Use-Verordnung“