Die Kombinierte Nomenklatur (KN) dient der eindeutigen Identifizierung von Waren und ihrer Einreihung in den Zolltarif. Die jeweils gültige Kombinierte Nomenklatur wird jährlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat die neueste Fassung der KN am 31. Oktober 2023 bekannt gegeben. Die Version wird ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364 der Kommission vom 15. Oktober 2023 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (europa.eu)