Die Kombinierte Nomenklatur (KN) dient der eindeutigen Identifizierung von Waren und ihrer Einreihung in den Zolltarif. Die jeweils gültige Kombinierte Nomenklatur wird jährlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Europäische Kommission hat die neueste Fassung der KN am 31. Oktober 2023 bekannt gegeben. Die Version wird ab dem 1. Januar 2024 gelten.