Vorlage zur Vorabentscheidung – Zollunion – Gemeinsamer Zolltarif – Einreihung von Waren – Kombinierte Nomenklatur – Zerlegt oder noch nicht zusammengesetzt gestellte Ware – Vorschrift 2 a) der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur – Teile, die zu Elektrofahrrädern zusammengesetzt werden sollen – Gestellung der Teile in Teilsendungen – Einreihung als vollständige Ware.
Rechtssache T-529/25.
Quellenangabe:
Gegenstand: Zolltarifliche Einreihung von für Elektrofahrräder bestimmten Teilen, die in mehreren Teilsendungen eingeführt werden.
Die Rechtssache und die bibliografischen Angaben sind im amtlichen EU-Rechtsinformationssystem nachgewiesen.