Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 1. Januar 2026 gilt, veröffentlicht.
Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.
Die Kombinierte Nomenklatur findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) 2025/1926 im EU-Amtsblatt 2025/1926 Reihe L vom 31. Oktober 2025 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2026.
Quellen:
Zoll: Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2026 – Taxation and Customs Union
Durchführungsverordnung – EU – 2025/1926 – DE – EUR-Lex
Destatis: Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik, Ausgabe 2026
Voraussichtlicher Erscheinungstermin: Dezember 2025
– Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs
mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel) und den Drittländern (Extrahandel)
– Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
– Gültig vom 01.01.2026 – 31.12.2026