Zusammenfassender Beitrag zur Umsetzung der Pauschalverzollung
Mit der Verordnung 2026/382 des Rates der Europäischen Union wurde die Verordnung 1186/2009 (ZollbefreiungsVO) mit Wirkung zum 1. Juli 2026 geändert. Statt der bislang in der ZollbefreiungsVO vorgesehenen Einfuhrabgabenfreiheit für Waren in Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro ist ab dem genannten Datum ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Ware (das bedeutet je angemeldeter Position der Zollanmeldung) vorgesehen.
Maßgeblich für den neuen Erhebungstatbestand ist, dass es sich um Sendungen im Fernabsatzverkehr im Sinne von Art. 14 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112 (MwStSystRL) handelt.
Quellenangabe: Zoll online – Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze