Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 vom 05. September 2024 den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 des Europäische Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst. Diese Delegierte Verordnung ist am 07. November 2024 in Kraft getreten.
Quelle: BAFA
Link: BAFA – Güterlisten